Ab dem 01.01.2023 gilt die neue Richtlinie - gemäß Leitfaden 6.0 müssen dann bei allen Euro 6 / Euro VI – Dieselfahrzeugen Partikelzählungen durchgeführt werden. Hier finden Sie die Hintergründe und Details zu allem, was Sie jetzt wissen müssen, sowie eine Auswahl von Partikelzählgeräten verschiedener Hersteller!
Wenn Sie in Ihrer Werkstatt weiterhin die Abgasuntersuchung für Euro6-Dieselfahrzeuge durchführen und das Geschäft mit Euro6-Dieselfahrzeugen mitnehmen möchten, ist die Investition in ein Partikelzählgerät die richtige Entscheidung, um Ihre Werkstatt zukunftsfähig aufzustellen. Kontaktieren Sie uns jetzt oder füllen Sie das Formular rechts aus, um weitere Informationen zu erhalten!
Die neue Richtlinie |
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Zum 01.01.2023 tritt die neue Richtlinie zur Abgasuntersuchung für alle Euro6 / Euro VI – Dieselfahrzeuge in Kraft. Bei diesen Fahrzeugen muss dann eine Partikelzählung vorgenommen werden, da die bislang verwendete Rauchgastrübungsmessung nicht ausreicht, um zu beurteilen, ob und wie effizient der Dieselpartikelfilter arbeitet. Notwendig wird die Partikelzählung unter anderem auch dadurch, da die Partikelgröße in den Abgasen moderner Dieselmotoren immer kleiner wird. Vor allem diese kleinsten Partikel im Nanometerbereich können für den Menschen gesundheitliche Folgen haben und werden bislang im Rahmen der Rauchgastrübungsmessung nicht ausreichend berücksichtigt. Obwohl es bereits seit 2013/4 Euro6- Fahrzeuge mit Dieselmotor gibt, kommt die Richtlinie erst jetzt. Die bisherige Abgasuntersuchung bei Euro6-Dieselfahrzeugen darf ab dem 01. Januar 2023 also nicht mehr durchgeführt werden, auch wenn dies vorher möglich war. An Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro5 und niedriger können Abgasuntersuchungen jedoch weiterhin gemäß der Leitfäden 4, 5 und 5.01 durchgeführt werden. |
Die aktuell verfügbaren und eingesetzten Messgeräte können die Partikelzählung nicht durchführen - es ist also zusätzliche Hardware notwendig. Viele Systeme zur Abgasuntersuchung können allerdings ohne großen Aufwand mit dem Partikelzählgerät aufgerüstet werden und die neue AU-Richtlinie gemäß Leitfaden 6 umsetzen.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Geräten unserer Industriepartner. Die Auslieferung der Geräte beginnt voraussichtlich im 3. Quartal dieses Jahres. Kontaktieren Sie uns und sichern Sie sich jetzt rechtzeitig Ihr neues Partikelzählgerät!
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Bosch BEA 090 – Die werkstattgerechte Lösung
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Das passende Gerät für Sie ist nicht aufgeführt? Kein Problem! Auf Wunsch statten wir Sie auch mit Partikelzählgeräten von MAHLE, TEXA oder AVL aus. Kontaktieren Sie uns einfach oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten im Formular rechts – unsere Fachberater melden sich dann bei Ihnen!
Die Vorbereitung zur Messung der Partikelanzahl im Abgas bedarf einer speziellen Vorgehensweise. Dazu wird der Motor im Leerlauf für 15 Sekunden laufen gelassen. Dann folgt eine Anhebung der Drehzahl um mindestens 1000 1/min für 2 Sekunden, um das AGR-Ventil zu aktivieren. Danach folgt eine 30-sekündige Beruhigungsphase, bei der der Motor im Leerlauf läuft.
Nun beginnt die Messung: In maximal drei Abschnitten wird für je 30 Sekunden der Mittelwert der Partikelanzahl gemessen. Ist der Mittelwert nach dem ersten Abschnitt gleich oder unter dem Grenzwert von 50.000cm³, so ist die Prüfung bestanden (Fast Pass).
Liegt der Mittelwert höher, werden zwei weitere Messungen durchgeführt. Liegt der Mittelwert aus allen drei Abschnitten dann unter dem Grenzwert von 250.000cm³, so gilt die Prüfung als bestanden.
Wichtig: Der Messwert von 250.000cm³ gilt sowohl für Kfz als auch für Nfz, z.B. für Busse!
Die zur Verfügung stehenden Geräte arbeiten zur Ermittlung der Partikelanzahlkonzentration nach zwei verschiedenen Verfahren:
Ionisationsverfahren (DC)
Beim Ionisationsverfahren (oder auch “Advanced Diffusion Charging”, kurz: DC) werden die Abgase im Innern des Messgerätes positiv geladen, nach Größe der Partikel gefiltert und gesammelt. Anschließend werden die gefilterten Partikel wieder entladen. Hierbei wird der fließende Strom gemessen und auf Basis dessen die Partikelanzahl einer bestimmten Größe errechnet.
Kondensations-Partikelzähler-Prinzip (CPC)
Beim Kondensations-Partikelzähler-Prinzip (oder auch “condensation particulate counting”, kurz: CPC) werden die Partikel hingegen optisch gezählt. Mithilfe einer Flüssigkeit (Isopropanol) werden die im Abgas enthaltenen Partikel vergrößert und im Anschluss von einem Sensor gezählt.
Unsere Fachberater:innen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Fachbereich Werkstattausrüstung
Telefon: 0511 5108-2221
E-Mail: war_vertrieb@heil-und-sohn.de