Ab dem 01.01.2023 gilt die neue Richtlinie zur Abgasuntersuchung von Euro6 / Euro VI Dieselfahrzeugen. Hierbei stehen vor allem kleinste Partikel im Fokus, weshalb eine Messung der Partikelanzahlkonzentration gemäß Leitfaden 6 verpflichtend durchzuführen ist. Hierzu ist zusätzliche Hardware notwendig - ohne Partikelzählgerät dürfen Werkstätten ab dem 01.01.2023 keine Abgasuntersuchung mehr an Euro6 / Euro VI Dieselfahrzeugen mehr durchführen!
Die Investition in ein Partikelzählgerät ist also auch eine Investition in die Zukunft Ihrer Werkstatt. Sie können die Prüfarbeiten weiterhin durchführen und so vom Geschäft mit den Euro6-Diesel-Fahrzeugen profitieren, welches ansonsten durch andere Werkstätten abgewickelt wird.
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Die äußerst einfache Bedienung und der geringe Wartungsaufwand zeichnen den HG4-PCK aus. Einerseits werden keine Verbrauchsmaterialien benötigt, da der HG4-PCK nach dem Advanced DC-Verfahren (Ionisationsverfahren) arbeitet, andererseits fällt hierbei sogar das Entfernen der Kondenswassertröpfchen aus der Abgasprobe weg, da der HG4-PCK ohne beheizte Sonde auskommt. Stattdessen wird trockene, gefilterte Luft für den Betrieb verwendet.
Unkompliziert gestaltet sich auch die Aufrüstung bestehender mega compaa HG4 Systeme zur Abgasuntersuchung – im Lieferumfang ist alles enthalten, was für einen reibungslosen Start benötigt wird!
Ihre Vorteile im Überblick:
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Kompatibilität / Hochrüstung Das System zur Abgasuntersuchung mega compaa HG4 kann problemlos mit dem Partikelzählgerät HG4-PCK aufgerüstet werden. Dazu ist im Lieferumfang des HG4-PCK alles enthalten, was für den Einsatz benötigt wird:
Ebenfalls inklusive ist der Leitfaden 6 für den mega compaa HG4! |
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